Fenster tauschen in der Wohnung: Förderung 2027 für neue Fenster und Sonnenschutz

Leonardo Jurisic
Oct 16, 2026Von Leonardo Jurisic

Fenstertausch in der Wohnung 2027: bis zu 2.000 Euro Förderung plus bis zu 500 Euro für außenliegenden Sonnenschutz. Antragsstart: 4. Jänner 2027.

Ihre Wohnung ist im Winter am Fenster unangenehm kühl? Sie möchten alte Fenster ersetzen und bei dieser Gelegenheit auch einen passenden Sonnenschutz einbauen lassen?

Der Sanierungsbonus 2027 sieht eine eigene Förderung für den Fenstertausch in einzelnen Wohnungen eines mehrgeschossigen Wohngebäudes vor. Sie müssen dafür nicht warten, bis das gesamte Haus saniert wird.

Bei Next Window unterstützen wir Sie von der ersten Beratung über das Aufmaß bis zur Umsetzung – einschließlich der Vorbereitung Ihrer auftragsbezogenen Förderunterlagen.

Wie viel Förderung gibt es für eine Wohnung?

Für den Fenstertausch in einer Einzelwohnung sind regulär bis zu 2.000 Euro vorgesehen. Bei gleichzeitigem Einbau eines förderfähigen außenliegenden Verschattungssystems können bis zu 500 Euro zusätzlich hinzukommen.

Die reguläre Förderung ist auf maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Für bestimmte Privathaushalte gibt es gesonderte soziale Zusatzförderungen mit eigenen Voraussetzungen; sie stehen laut Infoblatt unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.

Welche Wohnungen und Fenster kommen infrage?

Das Programm richtet sich an bestehende Wohnungen, die ausschließlich als privater Wohnraum genutzt werden. Ferienwohnungen, Gästezimmer und betrieblich oder gewerblich genutzte Einheiten sind ausgeschlossen.

Allgemein nennt das Infoblatt für Wohngebäude mindestens drei getrennte Wohneinheiten und ein Gebäudealter von über 15 Jahren (Datum der Baubewilligung). Für den Fenstertausch in Einzelwohnungen wiederholt das Infoblatt diese Kriterien nicht ausdrücklich. Wir klären das vor der Antragstellung gemeinsam mit Ihnen anhand der aktuellen Förderbedingungen.

Antragsberechtigt sind private Wohnungseigentümer laut Grundbuch und auch Mieter, sofern sie die Sanierungskosten tragen. Notwendige Zustimmungen zur baulichen Veränderung sind davon unabhängig vorab zu klären.

Für die Fenster gilt: Mindestens 75 Prozent der bestehenden Fenster oder Fensterflächen Ihrer Wohnung müssen ausgetauscht werden. Der Uw-Wert der neuen Fenster darf regulär 1,1 W/m²K nicht überschreiten.

Beim Aufmaß erfassen wir die vorhandenen Elemente und ihre Abmessungen. So lässt sich Ihr geplanter Austausch nachvollziehbar vorbereiten, statt die Förderquote nur zu schätzen.

Sonnenschutz beim Fenstertausch berücksichtigen

Wenn die Fenster ohnehin erneuert werden, ist das ein guter Zeitpunkt, auch die Beschattung zu besprechen.

Wünschen Sie sich mehr Verdunkelung im Schlafzimmer, eine bequemere Bedienung oder eine passende Lösung für sonnige Wohnräume? Wir beraten Sie zu unserem Sonnenschutzsortiment und stimmen die geplante Ausführung mit dem Fenstertausch ab.

Der Förderbonus betrifft außenliegende Verschattung beim gleichzeitigen Fenstertausch. Für einen alleinigen Austausch des Sonnenschutzes gilt dieser Bonus nicht.

Symbolbild: helles Wohnzimmer mit Sofa, Sessel und raumhoher Glasfront mit Blick auf einen Garten
Symbolbild: helles Wohnzimmer mit großer Glasfront und Blick ins Grüne

Erst planen, dann Antrag stellen, anschließend beauftragen

Bei Wohnungen ist die Reihenfolge besonders wichtig: Der Förderantrag muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung gestellt werden. Auch Lieferung und Montage dürfen erst danach stattfinden. Planungsleistungen sind davon laut Infoblatt ausgenommen. Anträge sind frühestens ab 4. Jänner 2027 möglich, längstens bis 31. Dezember 2027 und solange Fördermittel verfügbar sind.

Vorher können wir Ihr Vorhaben besprechen, die Fenster ausmessen und ein Angebot vorbereiten. Für den Antrag ist ein Angebot eines ausführenden Fachbetriebs erforderlich, so stehen die geplanten Leistungen und Kosten fest. Die Rechnungen müssen auf die antragstellende Person lauten und von ihr bezahlt werden.

Wir helfen Ihnen beim Zusammenstellen der erforderlichen Angaben und bei der Antragstellung. Wenn Sie möchten, kann die Einreichung mit der dafür vorgesehenen Vollmacht durch uns erfolgen. Eine Antragstellung ist noch keine Bewilligung; gemeinsam stimmen wir ab, ob die Genehmigung vor der Beauftragung abgewartet werden soll. Nach der Genehmigung müssen Umsetzung und Endabrechnung laut Infoblatt innerhalb von neun Monaten abgeschlossen sein.

Ihr Ansprechpartner für neue Fenster in Wels und Linz

Next Window organisiert Beratung, Aufmaß, Lieferung und die vereinbarten Montageleistungen. Wir besprechen außerdem, welche Unterlagen Sie für den Antrag und später für die Abrechnung benötigen.

Sie möchten die Fenster Ihrer Wohnung erneuern? Schicken Sie uns Fotos, die ungefähre Anzahl der Fenster und den Standort Ihrer Wohnung in Wels, Wels-Land, Linz oder Linz-Land. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Fenstertausch für Ihre Wohnung anfragen

Passenden Sonnenschutz entdecken

Beratungstermin in Wels vereinbaren oder Fotos senden

Wohnen Sie in einem Einfamilienhaus? Dafür gelten andere Förderregeln. Lesen Sie dazu: Fenstertausch-Förderung 2027 fürs Einfamilienhaus: Fenster und Sonnenschutz gemeinsam planen

Quellen und Informationsstand

Offizielle Informationsseite Sanierungsoffensive 2027 (Antragsstart und Hinweise, Seite vom 15. Oktober 2026)

Infoblatt Sanierungsbonus 2027 für mehrgeschossigen Wohnbau inklusive Einzelwohnungen (PDF, Version 10/2026)

Stand: 16. Oktober 2026 (tatsächliches Prüfdatum). Grundlage sind die veröffentlichten Förderinformationen in der Version 10/2026; ein genaues Veröffentlichungsdatum nennt das Infoblatt nicht. Einzelne Bedingungen können bis zum Aktionsstart angepasst werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Förderstelle im Rahmen der verfügbaren Mittel; eine Förderung ist nicht garantiert.